Die am 23.02.2022 von der Kommission vorgelegte Direktive on Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) soll in der EU tätige Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltschutz stärker zu achten. „Zusammen mit Regulierungsinitiativen wie der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) oder der EU-Taxonomie-Verordnung ist dies ein weiterer Schritt zum nachhaltigen Wirtschaften unter einheitlichen europäischen Bedingungen”, sagt Isabelle Krahe, Ko-Koordinatorin des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Das DNK-Büro bietet mit einem Datenblatt einen Überblick zum Vorschlag der EU-Kommission.