Unternehmen, Banken, Versicherungen und Fondgesellschaften in Europa sollen weitreichender als bisher verpflichtet werden, ihr Handeln an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Die EU forciert diesen Prozess mit der CSR-Berichtspflicht und der Sustainable Finance-Strategie im Kontext des Green Deals. Die nichtfinanzielle Berichtspflicht von 2014 war ein erster Schritt in diese Richtung. Im April 2021 hat die Europäische Kommission schließlich einen Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Die CSRD löst die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab, welche die Grundlage für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU war. Auch die deutsche Umsetzung der NFRD, das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aus dem Jahr 2017, wird somit vollständig aktualisiert. Mit der neuen CSRD verfolgt die EU das Ziel, die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben und wird verpflichtend im selben Lagebericht festgehalten.