Das Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird voraussichtlich nicht bis zum 31.12.2024 in Kraft treten, da sich die Bundestagsfraktionen nicht mit der erforderlichen Mehrheit darauf verständigen können, das CSRD-Umsetzungsgesetz noch auf die Tagesordnung des Bundestags für die letzte (reguläre) Sitzungswoche des Jahres 2024 zu setzen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich zu den drängendsten Fragen einer nicht bis zum 31.12.2024 erfolgenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht geäußert und auf weitere Fragestellungen hingewiesen, die noch zu diskutieren seien.
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